Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Ausgehend von einer 4 Tage Woche gilt folgendes:
Der freie Mittwoch wird nicht mit gerechnet, da er von einer Vier-Tage-Woche ausgegangen wird. Da sie zum 30. September kündigen, haben Sie den vollen Jahres -Urlaubsanspruch erworben, also die 28 Tage. Für die drei Monate Kurzarbeit sind pro Monat ein zwölftel abzuziehen. Das sind sieben Tage. Ich komme daher auch auf 21 Tage.Hinzuzurechnen sind noch die drei Tage alter Urlaub.
Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
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