Jetzt kommt der große Haken an der ganzen Sache, in meinem Arbeitsvertrag steht wörtlich : Die Kündigungsfrist des Dauerarbeitsverhältnis richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. ... In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen das im Arbeitsvertrag weiterhin aufgeführt ist „ Die Auszahlung der Gratifikation (Weihnachtsgeld) erfolgt im übrigen unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass das Arbeitsverhältniss vor dem 31 März des darauffolgenden Jahres aufgrund Kündigung durch den Arbeitnehmer beendet wird." Nun meine Fragen : 1.Gibt es eine Möglichkeit, aufgrund der Umstände in der Firma, früher aus dem Arbeitsvertrag auszusteigen ?