Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Da habe ich nach meiner ersten Einschätzung nach (aller Voraussicht nach) keinerlei Bedenken - aus folgenden Gründen:
- es gilt das freie Mandant, jeder darf sich für seine Interessenwahrnehmung und -vertretung einen beliebigen Anwalt aussuchen und darf diesem solche Daten anvertrauen, auch ohne Ihre Zustimmung;
- der Anwalt ist wie auch der Arbeitgeber ansonsten zur Verschwiegenheit verpflichtet, was Ihre Daten angeht.
- kraft des Anwaltsvertrages findet zudem nur eine interne Prüfung unter Berücksichtigung Ihrer Daten statt, sonst eine Vertretung, womit Ihr Arbeitgeber praktisch über den Anwalt "mit Ihnen spricht".
Anders könnte auch eine interessengerechten Wahrnehmung im Rahmen eines Anwaltsvertrages nicht stattfinden. Sie selbst dürfen das Gleiche ja ebenfalls derart handhaben und Inhalte Ihres Arbeitsverhältnisses Ihrem Anwalt offenbaren - anders wäre eine sachgerechte Rechtsverfolgung gar nicht möglich.
2.
Hier sieht das etwas anders auf, dürfte aber genauso aus ähnlichen Gründen zulässig sein, da eine Personal- und Rechtsabteilung haben grundsätzlich Umgang mit diesen Daten haben dürfen.
Auch da bedarf es Ihrer Zustimmung nicht, denn sonst wären solche Abteilungen nahezu sinnentleert, wenn Sie damit nicht arbeiten dürfen.
3.
Hier dürfte Aussage gegen Aussage stehen, es helfen nur schriftliche Beweise, wenn es hier doch wider Erwarten einen Verstoß gegeben haben sollte. Andernfalls wären Zeugen notwendig.
Verfahrensrechtlich dürfte man daher damit ebenfalls nicht positiv durchdringen.
4.
Eine Kündigung könnte damit durchaus unwirksam sein, wobei ich Ihnen da aber wie gesagt kaum Hoffnung machen kann.
Hinzu käme ein Vertragsverstoß, der insbesondere Schadensersatzansprüche auslösen könnte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt
Antwort
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