Nach mehreren Anfragen zu einem schriftlichen Zusatz zum Arbeitsvertrag erhielt ich einen Entwurf, in dem weiterhin die Sonderregelung enthalten ist, dass ich bei Bedarf seitens des Arbeitgebers bis zu zwei Wochen im Monat 40 Stunden wöchentlich arbeiten muss. ... Mein Arbeitgeber will einen neuen Entwurf erstellen und voraussichtlich darin eine Regelung für zu leistende Mehrarbeit bei Urlaub oder Krankheit eines Kollegen aufnehmen. Meine Frage: muss ich diesen alten oder neu aufgenommenen Regelungen im Zusatz zum Arbeitsvertrag zustimmen, um die neue Stundenzahl beizubehalten, oder kann ich mich weigern, einen für mich nachteiligen Zusatz zu unterschreiben und es gilt dennoch weiterhin die neue Stundenzahl von 20 Stunden pro Woche?