Rückzahlung aus Fortbildungsvertrag nach Kündigung
vom 26.10.2016
77 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Die Fortbildungszeit, die über die ausfallende Arbeitszeit hinausgeht, wird nicht vergütet. ... Über meine Rückzahlungsverpflichtung steht folgendes im Vertrag: "1. ... Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nicht berührt.