Kündigungsfrist bei Teilzeittätigkeit / nicht tarifgebunden
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Wir sind nicht tarifgebunden und das Arbeitsverhältnis ist unbefristet. ... Ich würde mich gerne neu orientieren und kann nun nicht so schnell aus dem Vertrag wenn der Arbeitgeber mir nicht entgegenkommt. ... Alternativ würde ich in der Firma bleiben wollen, wenn der Arbeitgeber einer Arbeitszeitverkürzung (auf max. 25Std/Woche) zustimmt.