Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:
Sie können mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen (vgl. § 622 Abs. 1 BGB
).
Demnach wären die nächsten Kündigungstermine der 15.07.2011, 31.07.2011, 15.08.2011, 31.08.2011 usw. Ihre Kündigung (eigenhändig unterschrieben) muss dem Arbeitgeber spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Kündigungstermin zugehen. Den gewünschten Kündigungstermin sollten Sie in der Kündigung benennen, z.B. „Ich kündige das Arbeitsverhältnis zum 15.07.2011."
Diese gesetzliche Regelung der Kündigungsfrist gilt, wenn keine anderen Regelungen im Arbeitsvertrag vereinbart worden sind. Hier sollten Sie also den Arbeitsvertrag einsehen, da dieser eine abweichende Regelung enthalten kann.
Ihre derzeitige Erkrankung würde einer Kündigung nicht entgegenstehen.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben, und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Felix M. Safadi
Rechtsanwalt
_________
Allgemeine Hinweise:
Bitte erlauben Sie mir noch den obligatorischen Hinweis, dass es sich bei dieser Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des allein auf Ihren Angaben basierenden Sachverhalts handelt. Eine solche ERSTberatung kann und will eine umfassende Begutachtung und den Gang zum Anwalt nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Angaben kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
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