Befristetes Arbeitsverhältnis - Abweichende Kündigungsfrist
vom 17.7.2020
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich derzeit in einem 2 jährigen befristeten Arbeitsverhältnis bis Mai 2021. In diesem Arbeitsvertrag ist folgende KündigungsKlausel verankert: Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen. ... Allerdings stellt sich mir die Frage, ob damit die gesamte Kündigungsklausel unwirksam wird, da diese in einem befristeten Arbeitsverhältnis ja "optional" ist und der somit regulär zum Mai 2021 abläuft oder aber ich auch zum Monatsende kündigen kann, da ich lt dieser Klausel als Arbeitnehmer eindeutig benachteiligt bin.