Der Aufsichtsrat behauptet nun, dass mein Vorstandsvertrag, der keine Befristung, sondern nur eine Kündigungszeit von 9 Monaten enthält, kein ordentlicher Vorstandsvertrag sei, deswegen automatisch zum 31.12.2006 ausgelaufen ist und es dementsprechend keiner Aufhebungsvereinbarung (z.B. für Abfindung und Haftungsausschluss) bedarf. ... Der Hinterngrundd für das Auslaufen meines Vertrages sei, dass die letzte Bestellung zum Vorstand im Jahr 2001 erfolgt sei und damit bereits mehr als 5 Jahre zurückliege.