Arbeitgeber Schwerbehinderung mitteilen Pflicht?
vom 3.3.2021
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Yvonne Müller / Heilbad Heiligenstadt
Nun wechsel ich gerade den Arbeitgeber und in meinem vorliegenden Vertragsentwurf für die neue Beschäftigung steht: "Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich Mitteilung zu machen, soweit eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt oder eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten durch die Agentur für Arbeit ausgesprochen wird." ... Der Arbeitgeber muss in keiner Weise auf mich eingehen, um mein Wohlergehen zu schützen oder un mir die Arbeit zu erleichtern.