Arbeitsvertrag/Überstunden
beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Ich habe von meinem zukünftigen Arbeitgeber den Vertragsentwurf erhalten und stolpere hier über den § 5 Überstunden. ... hier der Passus aus dem Vertrag: § 5Überstunden (1)Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, Überstunden zu leisten, soweit diese in der Gesellschaft üblich und gesetzlich zulässig sind. (2) Mit dem vereinbartem Bruttolohn sind die zu leistenden bzw. geleisteten Überstunden vollständig abgegolten.