Urlaubsanspruch nach Wartezeit, Altersstaffelung
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Lebensjahr Weiterhin im AV: ''''Für das Arbeitsverhältnis gelten außer den Bestimmungen dieses Vertrages das Gesetz, die Arbeitsordnung und die Betriebsvereinbarungen.'''' (--> kein Hinweis auf geltende Tarifverträge). ... Wobei zur Klärung meiner Frage wohl zunächst zu klären wäre, ob der ''''volle Urlaubsansspruch'''' den gesetzlich verankerten Mindesturlaub oder den vertraglich vereinbarten Urlaub meint.