Kündigung ohne Angabe von Grund rechtens
vom 18.5.2013
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Mitte März 2013 erkrankte ich und erhielt innerhalb meines Krankenstandes die Kündigung von meinem Arbeitgeber zum 31.05.2013, ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Freistellung vom Arbeitsverhältnis mit Lohnfortzahlung. ... Herzlichen Dank P.S. im Übrigen ist nichts vorgefallen was eine Kündigung rechtfertigen würde, außer dass ich krank war..... -- Einsatz geändert am 18.05.2013 06:05:30