Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Meine Fragen: Nachdem die meiner befristeten mehrfachen Arbeitszeiterhöhung zugrundeliegenden zusätzlichen Aufgaben >>nicht<< beendet sind, bin ich der Ansicht, dass ich zunächst weiterhin ein "Zugriffsrecht" auf die hierfür zugesprochenen 8,5 Std. habe, zumal wenn hierfür sonst eine externe Kraft beschäftigt werden müsste.