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5.118 Ergebnisse für arbeitsvertrag arbeitnehmer

Überstunden/Änderung der Arbeitszeit/Freizeit bei Dienstreise
vom 20.7.2008 50 € Historischer Preis
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Hallo, als Mitarbeiter eines Kleinunternehmens (<10 MA, kein Betriebsrat) habe ich einige Fragen an Sie. 1. Wenn Überstunden durch Freizeit abgegolten werden sollen, kann man dann trotzdem für Samstags-/Sonntags-/Nachtarbeit entsprechende Zuschläge aufrechnen? Wenn ja, welche wären für welchen Zeitraum angemessen?
Befristeter Vertrag nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit rechtens?
vom 21.7.2008 30 € Historischer Preis
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Ich war 17 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt und hatte das Arbeitsverhältnis von meiner Seite aus zum 31.01.08 gekündigt. Habe dann zum 01.02. eine Stelle bei einem neuen Arbeitgeber angetreten. Mitte Februar trat mein alter Arbeitgeber an mich heran und hat mir erneut eine Stelle angeboten, die für mich sehr lukrativ war.
Wie kann ich bei Freistellung ein bestmögliches Ergebnis erzielen?
vom 6.7.2008 75 € Historischer Preis
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Guten Tag! Ich wende mich an Sie, mit der Bitte um weitere Tips zu einer mir drohenden Freistellung. Am 26.06.08 wurde mir durch den Steuerberater und Rechtsbeistand meines Arbeitgebers mitgeteilt, daß die Geschäftsführung mir eine Freistellung bis zum 31.12.d.J.anbieten wolle, da das "Tischtuch zwischen mir und dem Geschäftsführer zerrissen ist".
Arbeitsverweigerung
vom 22.6.2008 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt, ich stelle diese Anfrage im Namen und im Auftrag meiner Lebensgefährtin, Frau W. Zunächst sollen dem antwortenden Anwalt/der antwortenden Anwältin eine grundlegende Erläuterungen dargelegt werden : 1.Frau W. ist seit dem 1.5.2003 als Mitarbeiterin in einer Hamburger Herzklinik fest angestellt. 2.Der Aufgabenbereich umfasst die Tätigkeiten Patientenmanagement, Beschwer-demanagement und Chefsekretariat. Das Chefsekretariat bezieht sich auf die Lei-tungsebene, bestehend aus den GF, Herr Dr.
Arbeitsrecht - AVR-Caritas - Betriebsvereinbarung zur Anrechnug von Fortbildungszeit
vom 4.12.2011 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, ein Träger, der unter das Regelwerk des AVR-Caritas fällt, hat mit der Mitarbeitervertretung eine Regelung getroffen, dass die Teilnahme an angeordneten Fortbildungen dem Beschäftigten nicht mit der real aufgewandten Zeit, sondern entsprechend des Stellenumfanges angerechnet wird. D.h., nimmt eine Vollzeitkraft an einer ganztägigen Fortbildung teil, zählt der volle Fortbilungstag als Ist-Stunden (bei einer 40 Stundenwoche also 8 Stunden für eine ganztägige Fortbildung). Nimmt eine Teilzeitkraft mit einem Stellenanteil von 50% an der gleichen Fortbildung teil, werden für die gleiche Zeit der Anwesenheit bei der Fortbildung lediglich 4 Ist-Stunden angerechnet.
ERA - Eingruppierung
vom 16.5.2008 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, ich arbeite in einer großen Schiffswerft in Norddeutschland (Papenburg). Am 01.01.2008 wurde bei uns ERA eingeführt. Ich bin Maschinenführer und mit 11 weiteren Kollegen auf 3-Schicht.
AVR - Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung
vom 23.10.2006 20 € Historischer Preis
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Mein Arbeitsvertrag unterliegt den Richtlinien der AVR. Mein schriftlicher Arbeitsvertrag ist, aufgrund der stundenmäßig hohen, von mir erbrachten Arbeitsleistung, bereits vor etwa eineinhalb Jahren auf etwa 75% einer Vollzeitstelle angepaßt worden. ... Ich bin der Meinung, daß ich durch meine regelmäßig erbrachte Mehrarbeitsleistung einen Anspruch darauf erworben habe, daß mein schriftlicher Arbeitsvertrag auf 100% einer Vollzeitstelle anzupassen ist.
ELTERNZEIT /ABFINDUNG
vom 10.10.2007 40 € Historischer Preis
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•Gibt es eine rechtliche Informationspflicht für den Arbeitgeber, die besagt, dass vor dem erneuten Einstieg nach Elternzeit in den Beruf feststehen muss, wo der Arbeitnehmer eingesetzt wird und wie verhalte ich mich jetzt und wie sieht es mit der sozialen Komponente bei mir aus?
Anzeige freiberuflicher Nebentätigkeiten
vom 10.5.2012 42 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Im Arbeitsvertrag meines ersten Arbeitgebers wurde die Bestimmung aus dem TVöD übernommen: "Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen." (§ 3 III TVöD) Im Arbeitsvertrag meines zweiten Arbeitgebers steht folgendes: "Jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig."
Drohende Abmahnung nach Verweigerung einer Dienstreise?
vom 3.12.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Morgen allerseits, folgender Sachverhalt in Kürze: Ich habe am vergangenen Freitag, 30.11.07, eine mündlich angeordnete Dienstreise aus "geschäftlichen und privaten" Gründen mündlich abgelehnt, darauf hin wurde mir vom Geschäftsführer gesagt, "was geschäftlich wichtig ist, entscheide ich", darauf hin habe ich die Geschäftsreise noch einmal mündlich aus "privaten Gründen" abgelehnt. Darauf hin habe ich schriftlich noch an diesem Freitag eine "förmliche Dienstanweisung" zur Teilnahme an dieser Geschäftsreise erhalten, auf die ich bis zum 05.12. reagieren muss. Meinen direkten Vorgesetzten habe ich bereits vor diesem Gespräch mit dem Geschäftsführer mündlich über meine Ablehnung inkl. der geschäftlichen und privaten Gründe informiert, die dieser auch anerkannt hat, erst darauf hin wurde ich vom Geschäftsführer mündlich, und dann auch schriftlich aufgefordert, an dieser Geschäftsreise teilzunehmen.