Nachteilige Provisionsänderung
vom 2.4.2006
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Hallo! Ich bin seit einigen Jahren als Küchenverkäuferin in einem Möbelhaus angestellt.Nun hat sich die Geschäftsführung ein neues Provisionssystem ausgedacht.Mein Gehalt besteht aus einem Fixum, welches in keiner Weise einem Tarifgehalt entspricht und einer Provisionsstaffelung von 0,75% bis 5%, berechnet nach Spanne und gezahlt erst nach Auslieferung. Bisher bekam ich auf jede Küche 2% Provision, abgerechnet nach Vertragsabschluß.