Worauf müssen wir beim Wiedereinstieg nach Elternzeit achten?
vom 9.8.2010
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ablehnt, also darauf hofft dass der Arbeitnehmer aufgrund der unter 3. geschilderten Situation selbst kündigt, kann dann noch der Arbeitgeber irgendwie dazu bewogen werden, mittels einer einvernehmlichen Vertragsauflösung eine Abfindung zu zahlen ??