Annahmeverzug - In welchem Umfang greift der Annahmeverzug für den Arbeitgeber?
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
sehr geehrte Damen und Herren, nach einer fristlosen,hilfsweise fristgerechten Kündigung habe ich KS-Klage erhoben und Weiterbeschäftigung zu vorigen Bedingungen verlangt (großer Betrieb, BR hat der Kündigung widersprochen, wichtiger Grund wurde nicht genannt, Abmahnung liegt nicht vor).Der Gütetermin verlief ohne Vergleich. ... In welchem Umfang greift der Annahmeverzug für den Arbeitgeber?