Besitzstandswahrung bei Arbeitszeiten
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Sehr geehrte Anwälte, mein Ehemann ist seit über 10 Jahren bei einer Firma als Einzelhandelskaufmann beschäftigt. Seit 6 Jahren befindet er sich in Teilzeitarbeit und spricht seine möglichen Arbeitstage mit seinen Vorgesetzten ab, da ich Vollzeit im Schichtdienst tätig bin und eine Kinderbetreuung nicht anders gewährleistet werden kann. Dies führte bislang nie zu Problemen, zumal das Unternehmen eine Vereinbarkeit über Familie und Beruf hat.