Von der von mir unterzeichneten Aufhebungsvereinbarung: "Sollten Sie innerhalb von drei Jahren nach dem Austritt aus der beE ein Beschäftigungsverhältnis bei der Xyz, deren Landesgesellschaften oder Unternehmen, an denen die Xyz mit größer oder gleich 50% beteiligt ist, oder bei den Muttergesellschaften der Xyz oder in Unternehmen, an denen die Muttergesellschaften der Xyz mit größer oder gleich 50% beteiligt sind, aufnehmen, müssen Sie die Austrittsleistungen gemäß Ziffer 7 und Ziffer 9 dieses Vertrages anteilig bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zurückzahlen.