Arbeitsvertrag Kündigungsfrist 3 Monate - früher gehen
vom 2.8.2010
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mirko Ziegler / Rostock
Ich habe mich mit meiner Kündigungsfrist (3 Monate) vertan (ich bin von der gesetzlichen Frist ausgegangen). Die Kündigung wurde zum 31.10. akzeptiert. Ich möchte aber bereits zum 30.9. statt 31.10.