Teilzeit nach Elternzeit, welche Vergütung steht mir zu?
vom 2.12.2008
30 €
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Nun zu den Fragen: - habe ich bei Einigung auf Teilzeit einen Anspruch darauf, dass mein bestehender Vertrag 1:1 mit geringerer wöchentlicher Arbeitszeit "umgerechnet" wird, oder muss ich einen komplett neuen Vertrag akzeptieren? (das ist wichtig, weil wir vor ein paar Jahren verkauft worden sind, und für die "alten" (besseren) Verträge Bestandsschutz besteht - aber ich weiß nicht, wie das im Falle Teilzeit aussieht) - kann mein Arbeitgeber die von mir gewünschte, protokollierte Teilzeit ablehnen?