Aufhebungvetrag
vom 9.9.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Yvonne Müller / Heilbad Heiligenstadt
Abfindung Als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Mitarbeiter in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 EUR brutto. Diese Abfindung wird mit der letzten Lohnzahlung fällig. 4. ... Schlussbestimmungen Der vorliegende Vertrag wird zweifach ausgefertigt und von beiden Parteien unterschrieben.