Arbeitsrecht (Mini Job) - Wirksamkeit der Kündigung / Lohn nach Kündigungsfrist
vom 15.5.2021
für 50 €
Kündigung Arbeitsvertrag Der Arbeitnehmer wird mit folgender Formulierung gekündigt: "Hiermit kündigen wir den am DD.MM.YYYY geschlossenen Arbeitsvertrag, gem. § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen, zum dd.mm.yyyy." ... [Hinweis: Dem Arbeitnehmer wurden alle Lohnzahlungen und der anteilige Urlaub bis zum Ende der Kündigungsfrist ausbezahlt bekommen.] c. Stellungnahme des Arbeitsnehmers Der Arbeitnehmer ist der Meinung, dass beide Kündigungen unwirksam sind, aber durch die hilfsweise Kündigung von b. , die Kündigung zum tt.mm.jjjj wirksam sei.