Wiedereinstieg nach Elternzeit (Öffentlicher Dienst)
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Ich habe meinen Arbeitgeber fristgerecht schriftlich im April 2009 mitgeteilt, dass ich ab September 2009 (August wird noch durch alten Urlaub aus 2008 abgebummelt = im gleichen Schreiben erörtert) Teilzeit wieder meine Arbeit aufnehmen möchte. ... Darf ich meinen alten Urlaub aus 2008 im Anschluss an das Ende der Elternzeit nehmen?