Variabler Gehaltsanteil / Stundung / Kündigung / Insolvenz
Mein Verständnis hierzu ist jetzt, dass alle MA hierbei einen Anspruch auf den variablen Gehaltsanteil haben, da entweder die Ziele erreicht worden sind, oder bei Nicht-Definition dies zu Lasten des AG geht (da nicht anders im Vertrag geregelt).