Kündigung im Urlaub / Abgeltung von Arbeitstagen mit Freistellung & Provision
vom 11.3.2015
33 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Zudem klage ich auch auf die Auszahlung der 4 Urlaubstage (an denen ich dann krank geschrieben war), während er argumentiert, diese seien mit der Freistellung (im Vertrag steht: mit Freistellung sind alle Urlaubstage abgegolten) abgegolten. ... dem bereits bewilligten Urlaub erfolgte und mir somit die aufgrund von Krankheit nicht genommenen Tage noch zustehen. ... Vorher hat er den Vertrag bereits gesehen, aber nichts beanstandet.