Abmahnung-Streichung der Zuschläge
vom 29.11.2007
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Ich arbeite in einer privaten Hauskrankenpflege und habe eine Abmahnung erhalten,weil ich während drei Nachtdiensten 2 mal unkonzentriert gearbeitet habe und in einem,hier relevanten eingeschlafen bin. der Patient wird alle 1,5 Stunden gelagert und ich habe dies erst nach zwei Stunden getan. Nun steht in der Abmahnung nicht etwa,dass ich keine Nachtdienste mehr machen soll,sondern dass ich,wie in den Vormonaten meine Nachtdienste mache,aber mir für den Zeitraum von mindestens 6 Monaten der Nachtzuschlag von 30% entzogen werden soll und danach entschieden wird,ob es wieder möglich ist mir diesen zu zahlen.Hat der Chef das Recht dazu,mir den Zuschlag zu entziehen?