Sehr geehrte Ratgeber, ich stehe kurz vor meinem Befristungsende und bin nun verunsichert, ob meine letzte Zusatzvereinbarung nicht vielleicht doch zur Unwirksamkeit des befristeten Vertrags führt. ... Vertrag vom 19.01.2016: "Anstellungsvertrag" vom 01.04.2016 bis 31.08.2017 zur Elternzeitvertretung der Mitarbeiterin B Vertrag vom 17.03.2017: "Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag" "Beide Parteien sind sich darüber einig, dass folgende Änderung des Anstellungsvertrages vorgenommen wird und die Änderungen nur folgenden Paragrafen des Anstellungsvertrages betreffen. ... April 2017 wird - innerhalb des Anstellungsvertrages von Frau ... vom 18.9.2014 - die monatliche Vergütung erhöht, so dass ab diesem Zeitpunkt ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von ... € bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 38,5 Stunden /Woche vereinbart ist."