Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Überstunden als leitender Angestellter

| 10. November 2023 11:07 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

ich bin leitender Angestellte und muss meine Arbeitszeiten digital erfassen. Die Mehrarbeit können wir durch einen Freizeitausgleich abfeiern.

Im Vertrag steht "Mit dem genannten Bruttogehalt ist die gesamte Tätigkeit für die Firma inkl. Mehrstunden abgegolten"

Jetzt ist meine Frage bei einer Kündigung stehen mir die Überstunden dann als Freizeitausgleich wie ich es derzeit durchführe zu? Eine Auszahlung sollte gemäß dem Vertragstext ja abgeolten sein, was ok ist.

10. November 2023 | 13:50

Antwort

von


(2487)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Tag,

grundsätzlich ist es so, dass Überstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, zu vergüten sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In Ihrem Fall schließt die vertragliche Abgeltungsklausel eine Bezahlung von Überstunden aus.

Da Sie eine betriebliche Übung schildern, wonach Sie bisher Überstunden durch Freizeit ausgleichen konnten, ist diese Möglichkeit gerade nicht von der vertraglichen Abgeltungsklausel erfasst.
Dafür spricht auch der Umstand, dass Sie gehalten waren, Ihre Arbeitszeiten digital zu erfassen.

Bei einer Kündigung ist es grundsätzlich so, dass noch bestehende Überstunden abgebaut oder vergütet werden müssen. Die Vergütungsmöglichkeit wird durch die vertragliche Regelung ausgeschlossen, allerdings nicht die des Freizeitausgleiches.

Daraus kann gefolgert werden, dass Sie einen Anspruch auf Freizeitausgleich für diese Überstunden haben, wie dies bisher auch so gehandhabt wurde.

Es kommt letztlich sehr auf die genaue Formulierung und Auslegung Ihres Arbeitsvertrages an.

Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um Ihre Situation genauer zu besprechen und eine verbindliche Auskunft zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass diese Auskunft eine erste Einschätzung darstellt und keinen Rechtsrat ersetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 12. November 2023 | 08:32

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Sehr schnelle Antwort und meine Frage wurde auf der geschilderten Grundlage meines Vertrages beantwortet

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Reinhard Otto »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 12. November 2023
5/5,0

Sehr schnelle Antwort und meine Frage wurde auf der geschilderten Grundlage meines Vertrages beantwortet


ANTWORT VON

(2487)

Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht