Mündliche Zusage einer Gehaltskürzung - Muss dies nochmal schriftlich erfolgen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Sehr geehrte Damen und Herren, am Freitag, 13.03.09 wurde ich zu einem pers. Gespräch bei der Geschäftsführung gebeten. Man teilte mir mit, dass es z.Zt. um finanziell um den Betrieb schlecht steht und fragte mich, ob ich mit einer Gehaltskürzung aus betriebs bedingten Gründen - zum Wohle der Firma - einverstanden wäre.