Arbeitsrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz / Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Problematik: ein zur Aushilfe beschäftigter Mitarbeiter der für uns in einem bestimmten Objekt beauftragt war zu reinigen meldet sich nicht mehr bei uns. Nachdem die Reinigungsrapporte zum Ende eines Monates nicht gesandt wurden nahmen wir Ende des vergangenen Jahres Kontakt mit ihm auf - das Schreiben kam als Unzustellbar zurück - Empfänger nicht bekannt. Daraufhin Nachforschung bei der Stadtverwaltung - Mitarbeiter wurde ins Obdachlosenasyl eingewiesen - Schreiben dorthin - keine Antwort - Inzwischen wurde das zu reinigende Objekt geschlossen und unser Auftrag war beendet.