Einzelunternehmen nach Kündigung - Dringend
vom 17.4.2007
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
In meinem Arbeitsvertrag steht zu Treuepflicht/Betriebsgeheimnisse folgendes: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihm anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, die das Unternehmen betreffen und die internen oder vertraulichen Charakter haben....