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rücktritt von einer bürgschaft.

2. Februar 2005 13:18 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

sehr geehrte damen und herren,

ich bin seit mai 2004 von meinem mann geschieden. unser hausrat wurde ohne grosse einwände geteilt.jeder hat sich das genommen was er haben wollte. das ist auch in dem scheidungsprotokoll so aufgenommen worden. mein mann hat auch das auto behalten,welches wir uns noch in der ehe gekauft hatten.er bezahlt auch die raten, die dafür noch offen sind.
ich stehe immer noch als bürge in dem vertrag. meine frage ist nun, ob das noch rechtens ist, obwohl er das auto für sich genommen hat.er muss das auto noch bis nächstes jahr abbezahlen.
ich möchte gern aus diesem vertrag raus,weil ich mir mit meinem neuen freund ein haus kaufen will und dieses nicht bei mir als last stehen soll.wie mache ich das jetzt am besten und an wen wende ich mich? ich bezahle keine dieser raten,weil ich nur halbtgs tätig bin und wir noch einen gemeinsamen sohn haben ,um den ich mich kümmere.

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Entlassung aus der Bürgschaft wäre nur mit Zustimmung der finanzierenden Bank möglich. Ich gehe aber davon aus, dass die Bank kein Interesse an einer Verschlechterung ihrer Position hat und einer solchen Entlassung keinesfalls zustimmt.
Im Verhältnis zu Ihrem Mann könnte allenfals schriftlich geregelt werden, dass er allein für die anfallenden monatlichen Raten aufkommt.
Eine sittenwidrige Bürgschaft, welche nach derzeitiger Rechtsprechung unter Anderem im Falle einer krassen Überforderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bürgen vorliegt, kann in Ihrem Fall zunächst nicht erkannt werden.
Sie haben also zunächst keine Möglichkeit, sich aus Ihrer Bürgschaftsverpflichtung zu befreien.

Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de

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