Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Abzustellen ist auf den Kreditnehmer. Unberücksichtigt bleibt daher, dass das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und Sie tatsächlich die Raten zahlen.
2. Gleichwohl ist die Aussage der Bank so nicht richtig. Es gibt inzwsichen auch Gerichte, die einen Rückforderungsanspruch der Bearbeitungsgebühren von Unternehmen als Kreditnehmer bejhat haben.
3. Das Amtsgericht Nürnberg vom 15.11.2013 (Az. 18 C 3194/13
) und das Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 08.11.2013, Az. 4 C 387/12
)haben eine Erstattung der Bearbeitungsgebühren auch bei einem Darlehen bei dem ein Unternehmer Kreditnehmer ist bejaht.
4. Insoweit sollte Ihr Vater unter Verweis auf diese Entscheidung eine Erstattung der Bearbeitungsgebühren von der Bank einfordern. Beachten Sie aber die Verjährung des Rückforderungsanspruches. Danach ist der Rückforderungsanspruch verjährt, wenn der Darlehensvertrag und die Auszahlung des Darlehensbetrages vor dem 01.01.2012 erfolgt ist.
Die geführte Korrespondenz mit der Bank hat eine Unterbrechnung oder Hemmung der Verjährung zur Folge.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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