geringfügige Beschäftigung: Klärung Kündigungsfrist und Anspruch auf Lohnzahlung
| 19. April 2020 20:18
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Preis:
48,00 €
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit Dezember 2014 bei einer Firma geringfügig beschäftigt, mein monatl. Lohn beträgt 450,-€. Mein Aufgabengebiet ist das Testen einer Unternehmens-Software, die Tätigkeit wurde von zu Hause aus durchgeführt.
Ende März erhielt ich die Kündigung für mein Beschäftigungsverhältnis. Im Kündigungsschreiben heißt es, dass der Kündigungstermin der 30.04.2020, hilfsweise der nächstmögliche Zeitpunkt wäre. Zeitgleich wurden meine Zugänge gesperrt.
Meiner Meinung nach hätte ich Anrecht auf eine längere Kündigungsfrist und auf Bezahlung meines Lohnes bis Ende der Kündigungsfrist.
Ich habe dort angefragt zu welchem Termin konkret das Arbeitsverhältnis endet und habe angeboten, bis zum Ende der Beschäftigung weiterhin die Softwaretests durchzuführen.
Die Antwort darauf war, dass es möglich wäre, die Kündigungsfrist auf 2 Monate verlängern, jedoch keine weiteren Arbeitsleistung und somit Stunden benötigt werden und somit kein Lohn bezahlt würde.
Ich hätte folgende Fragen:
1. Welches ist das rechtlich korrekte Ende meiner Kündigungsfrist?
2. Mein Arbeitsgeber gab an, dass kein Softwaretest mehr nötig sei, weshalb auch die Zugänge gesperrt wurden. Ist es tatsächlich so, dass ich für die restliche Laufzeit des Beschäftigungsverhältnisses keinen Anspruch auf Lohnzahlung mehr habe?
Vielen Dank
Bewertung des Fragestellers
21. April 2020 | 22:35
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