Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Kündigungsfrist ist rechtlich nicht zu beanstanden, da sie die gesetzliche Kündigungsfrist zu Ihren Gunsten verlängert.
Ob eine Kündigung aus den genannten Gründen möglich ist, kann hier abschließend nicht geklärt werden. Wenn der Betrieb mehr als 10 ständige Mitarbeiter beschäftigt, wird das Kündigungsschutzgesetz für Sie Anwendung finden. In diesem Fall könnte eine Kündigung auf dringenden betrieblichen Gründen beruhen, wenn Ihr Arbeitsplatz aus organisatorischen Gründen wegfällt.
Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen und Sie überhaupt Kündigungsschutz genießen, sollten Sie durch einen Anwalt vor Ort klären lassen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Verstehe ich richtig,daß ich nach 8 Jahren Tätigkeit
keinen längeren Kündigungsschutz habe als 6 Wochen zum
Quartal?
Das Arbeitsverhältnis dauert noch keine 8 Jahre, so daß nach § 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB
eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats besteht. Davon kann jedoch nach der Rechtsprechung auch individualvertraglich durch die Vereinbarung des Kündigungstermins zum Quartalsende abgewichen werden, da die Kündigung danach nur zum Ende März, Juni, September und Dezember möglich ist, was für Sie günstiger sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann