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gemeinsames Sorgerecht, gemeinsame Aufenthaltsbestimmung

| 4. Juli 2011 11:39 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marion Deinzer

Meine Ex-Frau ist mit ihrer Tochter aus zweiter Ehe demnächst 6 Wochen in Kur. Während dieser Zeit ist mein 14-jähriger Sohn bei mir. Wie ich nun erfahren habe soll er in dieser Zeit alleine mit dem zweiten Mann meiner Frau zu einem Campingwochende fahren. Es betrifft ein Wochenende an dem mein Sohn üblicherweise bei mir wäre ( alle 2 Wochen von Freitag bis Montag ). Kann meine Ex-Frau dies ohne Absprache mit mir so entscheiden?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Bei meiner Antwort gehe ich davon aus, dass Sie das Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ihren Sohn gemeinsam mit Ihrer Ex-Frau ausüben. In diesem Falle darf Ihre Ex-Frau nicht ohne Ihre Zustimmung über einen Urlaub des Kindes mit einer dritten Person entscheiden.

Können die Eltern sich einer Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind nicht einigen, kann ein Antrag bei Gericht gestellt werden, die Entscheidung einem Elternteil zu übertragen, § 1628 BGB . Hierbei nimmt das Gericht keine eigene Entscheidung in der Sache selbst vor, sondern überträgt einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis. Die Frage, wo und/oder mit wem das Kind den Urlaub verbringen darf, ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift, da es auf die Bedeutung für das Kind ankommt. Ggf. müssten Sie demnach einen entsprechenden gerichtlichen Antrag, notfalls im Wege der einstweiligen Anordnung beim zuständigen Familiengericht stellen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

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Bewertung des Fragestellers 4. Juli 2011 | 18:07

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