Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zuständig dürfte das Ordnungsamt sein, Servicezentrum, Führerscheinbehörde, Frankfurt am Main, Hessen
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon +49 69 212 42334
Hotline Führerscheinstelle
Fax +49 69 212 9743230
eMail
fuehrerscheinstelle@stadt-frankfurt.de
Natürlich bekommen Sie einen neuen Führerschein nur auf Antrag, derzeit ausschließlich über eine ONLINE Terminvereinbarung.
Die Führerscheinstelle Frankfurt am Main bietet Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main einen umfangreichen Service rund um den Führerschein, u.a. die Neuerteilung nach Entzug bzw. dem Verzicht.
Sie benötigen wahrscheinlich nur den Beschlagnahmebeschluß und das Urteil,
jeweils mit Aktenzeichen.
Ihre Verurteilung dürfte m.E. bereits gelöscht sein, und zwar im BZR als auch im Fahreignungsregister.
Eintragungen über Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr ohne Antrag von Amts wegen gelöscht.
Punkte, die vor der Reform im Jahr 2014 erteilt wurden, verfallen auch noch nach den alten Tilgungsfristen:
2 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten,
5 Jahre bei Straftaten
10 Jahre bei Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis.
jeweils ab Rechtskraft und mit 1 Jahr Überliegefrist.
Bei der alten Regelung wurde die Tilgung von Punkten gehemmt, bei Hinzukommen neuer Taten, spätestens nach 5 Jahren.
Nach der Reform seit 01.05.2014 begannen die Tilgungsfristen nicht neu.
Es laufen nunmehr 2 Systeme parallel.
Die neuen Regelungen lauten
2 1/2 Jahren bei 1 Punkt
5 Jahre bei 2 Punkten
10 Jahren bei 3 Punkten
allerdings ab der Tat und für jeden Verstoß einzeln, d.h. unabhängig von neuen Eintragungen und automatisch.
Das von Ihnen genannte Tilgungsdatum am 08.05.2021 ist insoweit irritierend, weil Ihr Eintrag in 2016 hätte gelöscht werden müssen.
Da Ihnen die Fahrerlaubnis durch Urteil entzogen wurde, infolge Alkohols und ggf. absoluter Fahrunfähigkeit (und Unfall),
müssen Sie, gegebenenfalls nach Ablauf einer im Urteil oder durch das Gesetz bestimmten Sperrfrist, einen Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen, frühestens 3 Monate vor Ablauf der Frist.
Die Führerscheinstelle prüft den Ablauf der Sperrfrist und ob Sie lt. Urteil zur Wiedererlangung des Führerscheins eine MPU absolvieren müssen.
Die MpU (medizinisch-psychologische Untersuchung) wird stets angeordnet, wenn die Führerscheinstelle Zweifel an der Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr hat, d.h. körperlich oder charakterlich.
Diese Zweifel muss die Person durch ein MPU-Gutachten ausräumen. Das ist bei charakterlichen Eignungsmängel aufgrund von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr immer der Fall, m.E. erlischt die Anordnung nicht durch bloßen Zeitablauf.
Neben einem normalen Reaktions- und Konzentrationstest erfolgt eine ärztliche körperliche Untersuchung durch einen Verkehrsmediziner in Bezug auf Erkrankungen und Medikationen und ein Psychologisches Gespräch über Ihre Einstellung zu Ihrem Fahrverhalten.
Eigentlich sollten Sie das nach 15 Jahren leicht schaffen. Nach Ihrem Antrag erhalten Sie eine Liste amtlich anerkannter Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) aus der Sie eine frei wählen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte