Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ob der Vater den Umgang zwangsweise durchsetzen kann, hängt davon ab, ob es eine gerichtliche Umgangsregelung gibt. Nur wenn das der Fall ist, wäre die zwangsweise Durchsetzung (im Regelfall durch Androhung von Zwangsgeld bzw. Zwangshaft) überhaupt möglich. Wenn Sie sich einfach ohne ein Gerichtsverfahren auf den Umgang, so wie er aktuell praktiziert wird, geeinigt haben, kann eine zwangsweise Durchsetzung nicht erfolgen. Der Vater müsste den Umgang erst gerichtlich regeln lassen, um einen Vollstreckungstitel zu haben.
Sie sollten sich dennoch um eine einvernehmliche Regelung bemühen.
Die Kinder unter Protest und Geschrei ins Auto zu zerren, ist sicher der schlechteste Weg.
Vielleicht wäre es sinnvoll, noch einmal mit den Kindern und anschließend mit dem Vater zu sprechen. Wenn die Kinder, gleich aus welchem Grund, nun doch zum Vater wollen, könnten Sie es ausprobieren und anbieten, die Kinder abzuholen, wenn sie es sich anders überlegen. Auch wenn es vor einem Jahr nicht geklappt hat und die Vorgehensweise des Vaters fragwürdig ist: Die Kinder werden älter. Wenn Sie den Eindruck haben, die Kinder wollen jetzt doch zum Vater: Versuchen Sie es.
Wenn Sie es nicht für vernünftig halten, bieten Sie Ihrem geschiedenen Mann etwas anderes an. Vielleicht kann er tagsüber mit den Kindern etwas unternehmen und sie nach dem Abendessen nach Hause bringen. Dann hat er trotz der Abwesenheit der neuen Partnerin die Möglichkeit, die Kinder zu sehen. Und die Kinder scheinen sich ja nur an der Übernachtung ohne die Freundin, nicht am Kontakt mit dem Vater zu stören.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Diese Antwort ist vom 19.02.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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