Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
ist das rechtlich okay, hätte mein freund bis zum jahresende in dem betrieb bleiben müssen, um anspruch auf coronageld zu haben?
Nein, das ist nicht ok, weil das gegen den Gleichheitssatz verstößt. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Corona-Sonderzahlung handelt. Auf meiner Seite habe ich die Voraussetzungen der Corona-Sonderzahlung beschrieben:
https://ueberbrueckungshilfe-antrag-stellen.de/index.php/news/307-corona-sonderzahlungen-fuer-beschaeftigte-bis-1-500-euro-steuerfrei
Eine davon ist, dass der Einsatz in der Coronazeit belohnt wird. Wenn Ihr Freund in der Coronazeit gearbeitet hat, hat er einen Anspruch auf die Gleichbehandlung mit anderen Arbeitnehmern in Bezug auf Corona-Sonderzahlung. Abhängig davon, wie der Arbeitgeber die Auszahlung geregelt hat, steht Ihrem Freund entweder die volle Vorauszahlung zu, oder nur teilweise, unter Berücksichtigung, dass er im Dezember nicht gearbeitet hat. Ihr Freund muss den AG zur Zahlung auffordern .
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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