Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt, egal zu welchem Datum, führt nicht zur Rückzahlungspflicht. Die
Rückzahlungspflicht muss vereinbart werden, z. B. Falls das Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum 31.12.20 kündigt, muss er die Prämie zurückzahlen. Oder, z. B. Anspruch auf Prämie hat ein Arbeitnehmer nur dann, wenn er in einem ungekuendigten Arbeitsverhältnis bis zum 31.12.20 steht.
Wie Sie den Fall geschildert haben, muss der Arbeitnehmer die Prämie nicht zurück zahlen
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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