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Corona Sonderzahlung - Rückzahlungsklausel

19. Dezember 2020 00:12 |
Preis: 25,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Liubov Zelinskij-Zunik, M.mel.

Zusammenfassung

Corona Prämie zurück zahlen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Muss eine "Corona-Sonderzahlung" zurückgezahlt werden wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt?

In einem Konkreten Beispiel wurde dem Arbeitnehmer eine "Corona-Sonderzahlung" zusätzlich zum Lohn ausgezahlt. Dabei wurde schriftlich festgehalten das es sich um eine Einmalzahlung handelt auf die im nächsten Jahr kein Anspruch besteht.

Später kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum Ende des Jahres, woraufhin der Betrag der Sonderzahlung vom Gehalt abgezogen wird.

Der Arbeitnehmer ist durch die Corona Krise beeinträchtigt worden: es sind Einbußen im Lohn durch verminderte Arbeitszeit entstanden und es wurden Urlaubstage für eine Corona bedingte Schließung des Betriebs aufgewandt.

Mit freundlichen Grüßen,

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigt, egal zu welchem Datum, führt nicht zur Rückzahlungspflicht. Die
Rückzahlungspflicht muss vereinbart werden, z. B. Falls das Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum 31.12.20 kündigt, muss er die Prämie zurückzahlen. Oder, z. B. Anspruch auf Prämie hat ein Arbeitnehmer nur dann, wenn er in einem ungekuendigten Arbeitsverhältnis bis zum 31.12.20 steht.

Wie Sie den Fall geschildert haben, muss der Arbeitnehmer die Prämie nicht zurück zahlen


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 28. September 2025 /5,0
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