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anerkannte Unterhaltsleistungen aberkannt - geht das?

14. Juni 2007 21:18 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor ca. 1 Monat hat das Finanzamt anerkannte Unterhaltsleistungen an meine Eltern für die Jahre 2003 und 2004 aberkannt und fordert Steuerrückzahlung. Es wird damit begründet, dass keine Bedürftigkeit vorliegt. "Lt.einer hier vorliegenden Mitteilung in 1999 xy DM Kapitalvermögen."
Meine Eltern haben lt. Bescheid 2003 ein zu versteuerndes Einkommen von 2252 Euro.
Eine Rückfrage bei der Finanzbeamtin ergab, dass angeblich die Steuerfahndung ihr diese Mitteilung übergeben hat.
Mein Vater hat zwar im 11/1995 eine Abfindung von ca. 55000 DM bekommen und damals angelegt, aber dieses Geld hat er inzwischen schon ausgegeben. Immerhin liegen 8 Jahre dazwischen. Nähere Angaben wollte sie nicht machen.
Meine Unterhaltsleistungen von 2005 hat das Finanzamt somit sofort abgeleht.

Frage:
1. wenn das stimmt, warum haben meine Eltern noch nichts vom Finanzamt/Steuerfahndung bekommen/gehört?
2. ist die Ablehnung 2003,2004,2005 berechtigt?
Eltern haben wirklich nichts auf der Bank.
3. wie kann ich meinen Einspruch begründen?
4. können meine Eltern durch den Einspruch in große Schwierigkeiten mit dem Finanzamt kommen?

Vielen Dank im Voraus.

Sehr geehrter Fragender,

prinzipiell kann es sein, dass Ihren Eltern keine Nachricht über ein Steuerstrafverfahren gegeben wurde, dies erfolgt vor allem, wenn die Ermittlungen laufen, Ihre Eltern nicht als Beschuldigte vernommen wurden und ggf. auch der Ermittlungserfolg von der Geheimhaltung abhängt.

Einen Anspruch auf Akteneinsichtnahme, zu dem ich in Ihrem Fall raten würde, ist jedoch nur über einen Rechtsanwalt möglich, das können Sie nicht selber vornehmen.

Grundsätzlich besteht im Einspruchsverfahren die Möglichkeit einer Verböserung, doch was soll Ihren Eltern Schlimmeres passieren, als die Ablehnung der Beträge, sodass ich Ihnen zu einem Einspruch raten würde. Bei einem Einspruchsverfahren trägt im übrigen jede Partei die Kosten selber, sodass (bis zur Klage) Ihren Eltern durch den Einspruch von Seiten des Finanzamtes keine Kosten auferlegt werden können.

Sie müssten nur ggf. evtl. eigene Rechtsanwaltskosten tragen.

Ohne genaue Aktenkenntnis ist es natürlich schwierig die Gründe zu erahnen, warum die Unterhaltsleistungen und obrechtmäßig aberkannt wurden, das wäre reine Spekulation.

Ich würde Ihnen raten, Einspruch einzulegen und Akteneinsichtnahme (über einen Rechtsanwalt) zu verlangen und danach dann den Einspruch zu begründen.

Gerne stehe ich Ihnen per Mail zur Vefrügung und kläre Sie über die Kosten auf.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter

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