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Zwischenzeugnis vor Elternzeit

18. März 2015 21:26 |
Preis: 55€ Historischer Preis
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


14:26

Guten Abend,

ich arbeite seit fast 10 Jahren in einem großen Krankenhaus als Ergotherapeutin und habe nun vor der Elternzeit ein Zwischenzeugnis angefordert. Es handelt sich um eine volle Stelle. Nun würde ich gerne wissen, ob ich das Zeugnis so annehmen kann oder ob mir die ein oder andere Formulierung zukünftig Steine in den Weg legen könnte.

ANFANG

Frau xx ist mit der Planung, Durchführung und Dokumentation von ergotherapeutischen Behandlungseinheiten (Einzel- und Gruppensetting) im stationären sozialpsychiatrischen Bereich und in der Arbeitstherapie betraut.
Diese umfasst die psychisch-funktionelle Behandlung, die Förderung von Aktivitäten des täglichen Lebens, den handwerklich-kreativen Bereich, die Anwendung diverser spezifischer Hirnleistungs-Trainingsporgramme (Metakognitives Training, RehaCom, CogPack) und die standatisierte Arbeitsdiagnostig (MELBA, IDA).
Im Fachbereich Arbeitshterapie sind neben der Anleitung von Klienten in den einzelnen Arbeitsgruppen, die Planung und Organisation von Arbeitsabläufen, die interne Auftragsabwicklung und die Qualitätsendkontrolle weitere Tätigkeitsschwerpunkte.
Eingesetzt wird Frau xx im Büro-, Service-, Gartentherapie und im Werkstattbereich.
Sie war darüber hinaus bei der Umsetzung zahlreicher neuer Arbeitsangebote innerhalb der Arbeitshterapie beteiligt.
Zudem wirkte Frau xx aktiv bei internen Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen der Zentrenbildung in Arbeitskreisen, abteilungsinternen Qualitätszirkeln zu den Themen Leistungserweiterung und Ablaufoptimierung mit.
Im Rahmen von internen und externen Schulungen hielt Frau xx Fachvorträge zu unterschiedlichen Themen vor Angehörigen,Therapeuten, Pflegepersonal, Sozialarbeitern und Ärzten.
Frau xx nimmt im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig an Arztvisiten, Teambesprechungen und Teamsupervisionen sowie an internen und externen Fortbildungen teil.

Frau xx erfüllte ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Durch ihre hohe Fachkompetenz und ihre große Erfahrung findet sie sich auch in schwierigen Situationen stets sicher zurecht. Dabei zeigt sie durchweg (??? VIELLEICHT LIEBER STETS???) eine hohe Einsatzbereitschaft, ein hohes Engagement und ein großes Interesse, Abläufe unter Berücksichtigung von therapeutischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten dauerhaft zu verbessern.
Auch bei schwierigen Aufgaben beweist Frau xx stets großes Verantwortungsbewusstsein und kann gestellte Aufgaben jederzeit zu einem guten Abschluss bringen.
Wegen ihrer freundlichen und sachlichen Art gilt sie als sehr beliebt. (DIESER SATZ IST NACH MEINEM GEFÜHL NICHT GUT)
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Patieten ist jederzeit vorbildlich.

ENDE

Meine direkten Fragen habe in in Großbuchstaben an entsprechender Stelle gleich eingefügt. Ansonsten finde ich das Zeugnis stimmig,(vielleicht ist die Arbeitsplatzbeschreibung gegenüber der Bewertung etwas lang) freue mich aber über eine fachliche Meinung.



Einsatz editiert am 18.03.2015 21:36:06

18. März 2015 | 22:30

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das vorliegende Arbeitszeugnis ist im 1. Teil nicht zu bestanden.

Hier findet man einen typischen Zeugnisaufbau mit den relevanten Angaben zur Arbeitnehmerin und zum Unternehmen.

Soweit sich hier keine tatsächlichen Fehler finden – etwas nicht korrekte Angaben zu Ihrer Person oder dem Unternehmen – kann der erste Teil anstandslos akzeptiert werden.

Im 2. Teil des Zeugnisses findet man die Bewertung. Dieser Teil ist maßgeblich und kann wie folgt beurteilt werden:

Im Vergleich mit einer Schulnote ist das Zeugnis als eine „2" einzustufen.

Anstelle des „durchweg" sollte man in der Tat besser ein „stets" setzen.

„Wegen ihrer freundlichen und sachlichen Art gilt sie als sehr beliebt." – diesen Satz halte ich nicht für bedenklich.

Im Ergebnis ist das Zeugnis nicht zu beanstanden.

Der Arbeitgeber schuldet aber auch lediglich ein Zeugnis, dass die Arbeitskraft nach mittlerer Güte bewertet, also mit einer „3". Will der Arbeitgeber Sie schlechter bewerten, muss er das auch beweisen können. Wollen Sie die Bewertung mit „sehr gut" müssen Sie beweisen, dass die entsprechenden Leistungen gegeben waren.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 20. März 2015 | 13:30

Sehr geehrter Herr Schwerin,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch eine Frage zu der Formulierung "wegen ihrer freundlichen und sachlichen Art gilt sie als sehr beliebt"

Kann ich auch folgende Formulierung nehmen oder halten Sie die nicht für passend?

"Bei Vorgesetzten und Kollegen hat sie dank ihrer fachlichen sowie sozialen kompetenz eine (sehr) hohe Anerkennung erworben. Unsere Zusammenarbeit war stets geprägt von gegenseitigem Vertrauen und Akzeptanz"

Vielen Dank für ihre Antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. März 2015 | 14:26

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Das klingt natürlich besser und ist auch nicht zu beanstanden.

Sie können dies auch so formulieren.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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