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Zwangsvollstreckungsantrag dauert. Was tun?

| 29. Oktober 2013 18:29 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Zusammenfassung

Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung benötigt man lediglich einen Vollstreckungstitel, der dem Gerichtsvollzieher übergeben wird. Für die Pfändung von Konten und Arbeitseinkommen ist allerdings ein Gerichtsbeschluß, der sogenannte Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erforderlich.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte im vergangenem Jahr Ärger mit einem Handwerker, den ich dann, durch einen Anwalt, auf Schadenersatz verklagt habe. Die Klage haben wir Problemlos gewonnen, nicht zuletzt auch deswegen, weil besagter Handwerker überhaupt nicht vor Gericht erschien. Das Urteil wurde am 23.08.2012 gesprochen.
Da der Beklagte keine Zahlung leistete wurde Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt. Dies ist wohl am 22.11.2012 geschehen. Nach Aussage meines Anwaltes, könne, bis zum Beschluss, ein Zeitraum von3-4 Monaten vergehen.
Nun allerdings ist fast November und ich habe noch immer keine Nachicht. Angeblich habe das Gericht noch nicht reagiert, was ich jedoch nicht glauben möchte. Ich weis nicht wie ich mich weiter verhalten soll. Ich habe schon an so etwas wie eine Untätigkeitsklage gedacht, aber gegen wem ?
Mit der Hoffnung auf Hilfe verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung benötigt man keinen zusätzlichen Gerichtsbeschluß. Man muß lediglich die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils dem Gerichtsvollzieher überreichen und diesen mit der Zwangsvollstreckung beauftragen. Möglicherweise wurde von Ihrem Anwalt ein sogenannter Pfändungs- und Überweisungsbeschluß beantragt, um das Konto des Gegners zu pfänden. Ein solcher Beschluß müßte tatsächlich vom Vollstreckungsgericht erlassen werden. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß wird jedoch im allgemeinen innerhalb weniger Wochen erlassen.

Nach Ihrer Schilderung deutet einiges darauf hin, daß Ihr Anwalt die Sache nicht korrekt bearbeitet hat. Sie sollten Ihren Anwalt um Erläuterung bitten, warum es so lange dauert. Wenn er dies nicht nachvollziehbar und zufriedenstellend erklären kann, sollten Sie daran denken, das Mandat zu kündigen und einen anderen Anwalt zu beauftragen.

Möglicherweise haben Sie auch einen Schadensersatzanspruch gegen Ihren bisherigen Anwalt, wenn dieser Ihre Angelegenheit fehlerhaft bearbeitet hat.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel, Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 29. Oktober 2013 | 19:40

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Vase
erst einmal vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Sie ist wirklich sehr hilfreich und bestätigt meinen Verdacht.
Leider habe ich aber "komplexe" gegen meinen eigenen Anwalt vorzugehen, da er ja im Prinzip seine Arbeit bis auf besagten punkt gut erledigt hat.
Meine eigentliche Frage: Wie ist meine Chance einen Anwalt zu finden, der gegen einen Kollegen vorgeht?
Ich werde es ihnen nicht übelnehmen wenn sie diese Frage nicht beantworten und es wird mein positives Urteil nicht beeinträchtigen, aber ich währe ihnen wirklich sehr dankbar!
Mit freundlichen grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Oktober 2013 | 19:54

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Sie sollten wirklich zunächst einmal das Gespräch mit dem Anwalt suchen. Vielleicht gibt es ja eine Erklärung für die Verzögerung (z. B. Gegner untergetaucht oder im Insolvenzverfahren).

Einen Anwalt zu finden, der gegen einen Kollegen vorgeht, ist leicht. Der Spruch „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" gilt für Anwälte nach meiner Erfahrung nicht.

Ich stehe im übrigen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich ggf. unter anwalt@ra-vasel.de!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 29. Oktober 2013 | 19:56

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