Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zur Durchführung der Zwangsvollstreckung benötigt man keinen zusätzlichen Gerichtsbeschluß. Man muß lediglich die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils dem Gerichtsvollzieher überreichen und diesen mit der Zwangsvollstreckung beauftragen. Möglicherweise wurde von Ihrem Anwalt ein sogenannter Pfändungs- und Überweisungsbeschluß beantragt, um das Konto des Gegners zu pfänden. Ein solcher Beschluß müßte tatsächlich vom Vollstreckungsgericht erlassen werden. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß wird jedoch im allgemeinen innerhalb weniger Wochen erlassen.
Nach Ihrer Schilderung deutet einiges darauf hin, daß Ihr Anwalt die Sache nicht korrekt bearbeitet hat. Sie sollten Ihren Anwalt um Erläuterung bitten, warum es so lange dauert. Wenn er dies nicht nachvollziehbar und zufriedenstellend erklären kann, sollten Sie daran denken, das Mandat zu kündigen und einen anderen Anwalt zu beauftragen.
Möglicherweise haben Sie auch einen Schadensersatzanspruch gegen Ihren bisherigen Anwalt, wenn dieser Ihre Angelegenheit fehlerhaft bearbeitet hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel, Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Vase
erst einmal vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Sie ist wirklich sehr hilfreich und bestätigt meinen Verdacht.
Leider habe ich aber "komplexe" gegen meinen eigenen Anwalt vorzugehen, da er ja im Prinzip seine Arbeit bis auf besagten punkt gut erledigt hat.
Meine eigentliche Frage: Wie ist meine Chance einen Anwalt zu finden, der gegen einen Kollegen vorgeht?
Ich werde es ihnen nicht übelnehmen wenn sie diese Frage nicht beantworten und es wird mein positives Urteil nicht beeinträchtigen, aber ich währe ihnen wirklich sehr dankbar!
Mit freundlichen grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Sie sollten wirklich zunächst einmal das Gespräch mit dem Anwalt suchen. Vielleicht gibt es ja eine Erklärung für die Verzögerung (z. B. Gegner untergetaucht oder im Insolvenzverfahren).
Einen Anwalt zu finden, der gegen einen Kollegen vorgeht, ist leicht. Der Spruch „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" gilt für Anwälte nach meiner Erfahrung nicht.
Ich stehe im übrigen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich ggf. unter anwalt@ra-vasel.de!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt