Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen eine bewilligte Reha nicht gegen Ihren Willen antreten. Der Nichtantritt führt bei eingeschränkter Dispositionsfreiheit nach § 51 SGB V
zum Wegfall des Krankengeldes, wenn Sie keinen wichtigen Gründe für den Nichtantritt haben.
Unabhängig davon, dass Sie einen wichtigen Grund haben, die Reha nicht anzutreten, erhalten Sie bei einen individuellen Beschäftigungsverbot Arbeitsentgelt und beziehen kein Krankengeld. Daher besteht auch keine Belastung der Krankenkasse oder des Rentenversicherungsträgers.
Sie sollten allerdings auf das Schreiben der Rentenversicherung reagieren und mitteilen, dass Sie die Reha aufgrund der Schwangerschaft und zwischenzeitlicher Genesung nicht antreten. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie dann nicht mehr.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M. (Versicherungsrecht)
Rechtsanwalt
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