Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Der Zugewinn wird wie folgt berechnet: Vom Endvermögen eines Ehepartners wird zunächst sein Anfangsvermögen bei der Heirat abgezogen. Danach hat Ihre Mutter keinen Zugewinn erwirtschaftet. Ihr Stiefvater hat ein Endvermögen von 865.000 €, wenn der Erlös aus seiner Immobilie der einzige Vermögenswert ist. Abzuziehen ist der Wert seiner Immobilie bei der Heirat bereinigt um die Inflationsrate. Die Differenz ist der Zugewinn, der dann als Zahlungsanspruch zur Hälfte Ihrer Mutter zusteht.
Wenn also die Immobilie Ihres Stiefvaters (inflationsbereinigt) einen Wert von 400.000,- € hatte, liegt sein Zugewinn bei 465.000 €. Die Hälfte davon stünde dann Ihrer Mutter zu.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
23.10.2020
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14:17
Antwort
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