Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Zugewinn: Hauskauf in Trennungsphase

| 18. Februar 2011 11:45 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag, ich habe folgende Frage:

meine Lebensgefährtin lässt sich zur Zeit von Ihrem Mann scheiden und lebt in Trennung.

Ich und meine Lebensgefährtin wollen ein Haus für 300.000 Euro kaufen und werden je zu 1/2 im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Wir nehmen gemeinsam hierzu einen Kredit in Höhe von 320.000 Euro auf.

Besteht für meine Lebensgefährtin die Gefahr, dass der der Wert des 1/2 Eigentumsanteils in den Zugewinn fällt? Wäre es sicherer, wenn wir zwei Darlehensverträge machen würden (jeder 150.000 Euro), damit klar ist, dass meine Lebensgefährtin diese Summe persönlich schuldet und gegengerechnet werden kann? Würde die Gesamtschulderschaft bei einem gemeinsamen Darlehensvertrag nicht gegengerechnet werden können und daher ein einheitlicher Darlehensvertrag eine Gefahr?

Vielen Dank
Dirk Beyer

18. Februar 2011 | 12:08

Antwort

von


(918)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Angaben gerne beantworten darf:

Grundsätzlich fällt das (hälftige) Eigentum an dem Haus zwar in den Zugewinn - dem Eigentum stehen aber auch Schulden in entsprechender Höhe entgegen. Sie zahlt das Haus ja nicht aus Eigenmitteln, sondern aus dem Darlehen, für das sie gesamtschuldnerisch sogar in voller Höhe haftet.

In Folge dessen muss sie nicht befürchten, im Rahmen des Zugewinnausgleiches durch den Hauskauf schlechter gestellt zu sein.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 18. Februar 2011 | 13:48

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 18. Februar 2011
4,8/5,0

ANTWORT VON

(918)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht