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Zeitarbeit. Einsatz in fremder Stadt

16. Januar 2016 20:24 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Versetzung anderer Einsatzort

Ich bin seit August 2014 in einer Zeitarbeitsfirma eingestellt. Seitdem hatte ich einen Einsatz bei einer Firma bei der auf Arbeitssicherheit keinen wert gelegt wurde. Das habe ich auch meiner Disponentin mitgeteilt. Diese sagte dann immer wieder das ich doch durchhalten solle und sie schauen sich nach einen neuen Einsatz um. (Ist nicht einfach weil ich kein Räumliches sehen besitzen und daher z.B. nicht mehr Stapler fahren kann) Jedenfalls tat sich nichts. Bis ich dann mitte November mitgeteilt bekommen haben das der ich von der Firma abgemeldet wurde zum 30.11.2015 abgemeldet bin. Ich war ehrlich gesagt auch nicht besonders Traurig darüber und freute mich eigentlich schon auf meinen letzten Tag auf dieser Müllhalde. Doch es wurde noch besser und zwar wurde ich dann am Freitag den 27.11.2015 ins Büro bestellt und bekam die fristgerechte Kündigung zum 31.12.2015 obwohl ja mein Einsatz noch bis 30.11.2015 lief. Ich wahr ehrlich gesagt geschockt und sagte erstmal nix zu der Kündigung. Ich trat am 30.11. dennoch quasi meinen letzten Tag im Entleihbetrieb an. Gegen 10uhr erhielt ich dann einen Anruf meiner Disponentin das sie doch noch einen Einsatz gefunden haben und ich mich nach der Arbeit in der Firma einfinden sollte. In der Firma wurde mir dann mitgeteilt das ich am 1.12. auf einer Baustelle anfangen sollte irgendwelche Teile von A nach B tragen sollte , ich äuserte bedenken hinsichtlich meines fehlenden Räumlichen sehen aber sie schaffte es dennoch das ich dort am nächsten Tag antrat. Nach ein paar Stunden dort nur mit Sicherheitsschuhen wurde es mir dann doch zu gefährlich, Schwere gestelle auf halb fertig gestellten Treppen nach unten tragen und über schmale Bretter gehen. Was für mich schon fast unmöglich ist wegen meiner Sehschwäche. Jedenfalls hab ich den Einsatz abgebrochen mit erlaubnis der Disponentin. Danach hab ich dann über die IG Metall Kündigungschutzklage eingereicht. Danach hat sich dann die Anwältin der Firma mit dem Rechtsekretär vom DGB gemeldet und eine Abfindung angeboten. (halbes Brutto Monatsgehalt) Er meinte aber ich solle es nicht annehmen und die Güteverhandlung vorm Arbeitsgericht abwarten. Letzten Donnerstag hat mich dann der DGB freak angerufen und gemeint ich solle mich nun entscheiden ob ich die abfindung annehme oder die Weiterbeschäftigung nehme. Dach ich ja von Anfang an nicht an einer abfindung Interesiert war nahm die Weiterbeschäftigung an. Er sagte dann nur ich soll meine Disponentin anrufen zwecks aufnahme von Arbeit. Dies Tat ich dann auch und die sagte dann das ich ins Büro kommen soll und wir es dann Klären. Jedenfals eröffnete sie mir dann das ich erstmal im Büro dort den Mädels zuhand gehen werde. Sprich Bewerbungen sortieren etc . Sie sagte dann noch das ich aber dann auch an anderen Orten eingesetzt werden kann. Ich nahm das ehrlich gesagt in der ganzen Aufregung nicht so wirklich war. Gestern fing ich dann also im Büro an, ich sortierte Akten und Telefonierte Bewerber ab. War eigentlich keine schlechte Arbeit, Kurz vor Feierabend sagte meine Disponentin dassie wohl ab nächster Woche einen neuen Einsatz hätte und zwar in Nürnberg (Ich wohne in Frankfurt am Main) Und zwar solle ich Dort in einen Hotel wohnen und jedes Wochenende wieder heim fahren. Für mich kommt das absulut nicht in Frage. Ich habe meinen Lebensmittelpunkt in Frankfurt. Beim betrachten meines Arbeitsvertrags ist mir dann aufgefallen das dort drinn steht , das ich in der ganzen BRD eingesetzt werden kann. Die Disponentin meinte noch das das die Anwältin mit dem vom DGB vereinbart hätte. Mir hat er aber nichts von dieser Bedingung gesagt. Sonst hätte ich dem nie zugestimmt. Der vom DGB kam mir auch irgendwie Desinteressiert vor. Was kann ich tun? Unterschrieben habe ich noch nichts.!

16. Januar 2016 | 22:37

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage,
Da in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass Sie in der ganzen BRD zum Einsatz kommen können, ist die Sache problematisch.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom Urteil vom 13.04.2010 Az: 9 AZR 36/09 entschieden, dass eine Versetzung grundsätzlich zu einem anderen Arbeitsort innerhalb der BRD möglich ist, weder sei eine Ankündigungsfrist für die Maßnahme noch die Angabe einer maximalen Entfernung zum neuen Arbeitsort erforderlich. Der Arbeitgeber müsse auf Entwicklungen reagieren können, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht vorhersehbar waren, so das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung.
Aber es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das Erfordernis zur Versetzung an einem anderen Arbeitsort seitens des Arbeitgebers auch tatsächlich besteht und es ist zu prüfen, ob dem Arbeitsnehmer der andere Einsatzort auch in seiner Situation zuzumuten ist.
Nach § 106 Satz 1 Ge¬wO müssen Wei¬sun¬gen des Arbeitgebers "nach bil¬li¬gem Er¬mes¬sen" ge¬trof¬fen wer¬den, d.h. es ist Rück¬sicht auf die In¬ter¬es¬sen des Ar¬beit¬neh¬mers neh¬men.

Allerdings will ich Ihnen insoweit nicht große Hoffnungen machen, Versetzungen an einem anderen Einsatzort sind, soweit sie vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt sind, also dringende betriebliche Bedürfnisse zur Versetzung vorliegen, nur ausnahmsweise unzulässig, nämlich dann, wenn die Interessen des Arbeitsnehmers dadurch massiv beeinträchtigt werden, z.B. die Versetzung einer in Teilzeitarbeit arbeitenden jungen Mutter nach London für zwei Arbeitstage (Hessische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2011).

Mithin sehe ich aufgrund der Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag wenig Aussicht, erfolgreich gegen die Versetzung nach Nürnberg vorzugehen. Allerdings sollte auf jeden Fall der Betriebsrat eingeschaltet werden und es ist im Einzelnen noch einmal zu prüfen, ob tatsächlich dringende betriebliche Bedürfnisse bezüglich der Versetzung nach Nürnberg vorliegen.

Mit freundlichem Gruß

P. Dratwa


Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 16. Januar 2016 | 22:49

Und wie ist es damit das mich der Rechtssekräter der Gewerkschaft nicht darauf hingewisen hat? Angeblich hat die Anwältin der Firma dies mit ihm Vereinbart. Hab ja bisher nicht vergleich unterschrieben, und bisher noch nichts schriftlich bekommen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Januar 2016 | 10:38

Mir ist nicht ganz klar, was Sie mit Ihrer Nachfrage meinen.

Wenn ich die Nachfrage allerdings so verstehen soll, dass Sie einen neuen Arbeitsvertrag mit der Klausel bezüglich der Versetzung im ganzen Bundesgebiet unterzeichnen sollen und Ihr alter Arbeitsvertrag diese Klausel bezüglich der Versetzungsmöglichkeit im ganzen Bundesgebiet nicht enthält, dann sollten Sie keinesfalls diesen neuen Arbeitsvertrag bzw. den Vergleich unterzeichnen, egal was hinter Ihrem Rücken ohne Ihr Einverständnis ausgehandelt wurde.

Sie können mich gerne am Montag zwecks Klärung ohne weitere Kosten anrufen unter 0211 3559080.

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