Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern Sie sich nicht an den Kosten der Lebensführung bei Ihren Eltern beteiligen (z.B. Nebenkosten etc.) liegt kein Fall einer doppelten Haushaltsführung vor. Die Fahrtkosten können dann nicht angesetzt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Falk-Christian Barzik, Diplom-Finanzwirt (FH)
Kaiserstr. 20
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Tel: 0231-95088861
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Rechtsanwalt Falk-Christian Barzik, Diplom-Finanzwirt (FH)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wenn ich gegenüber dem Finanzamt angebe, dass ich mich aber an den Kosten beteilige, in welcher Form muss ich das unter Umständen nachweisen?
Am Besten in Form eines Mietvertrages mit Ihren Eltern